Sicherheitsbeauftragte/r Erstschulung § 22 SGB VII (AS50810)
Sicherheitsbeauftragte/r in sozialen und pädagogischen Einrichtungen - Erstschulung (§ 22 SGB VII): Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig erkennen
Sicherheitsbeauftragte haben auch in sozialen und pädagogischen Einrichtungen eine wichtige Funktion: Sie unterstützen die Unternehmensleitung bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Gesetzgebung sieht vor, dass in Betrieben ab zwanzig Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter beziehungsweise eine Sicherheitsbeauftragte benannt werden muss.
lnhalte:
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Organe im Arbeitsschutz
- Arbeitsunfälle
- Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung / PSA
- Maßnahmenhierarchie (STOP)
- Lärmschutz und Ergonomie
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsmedizin und Erste Hilfe
- Brand- und Explosionsschutz
- Gefahren durch elektrischen Strom
- Gefahrstoffe / GefStoffV
- Psychische Belastungen
- Gefährdungen ermitteln und beurteilen anhand von Beispielen
- Workshop: Beurteilen von Gefährdungen in Kleingruppen
- Abschlusstest
Rechtliche Grundlagen: § 22 SGB VII, DGUV Information 211-042
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Zielgruppe: Personen, die zum/zur betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen bzw. diese Funktion seit kurzem ausüben; Erzieher*innen, Sozialpädagogen*innen, Lehrer*innen, Haustechniker*innen
Referent: Jörg Gießler, Dekra Akademie, Freiburg
Termine
- 26.03.2021: 09:00 - 17:00 Uhr
- 27.03.2021: 09:00 - 17:00 Uhr
Nordbau - Seminarsaal (Lageplan)
Ort:
Dieter-Kaltenbach-Stiftung
Konrad-Adenauer-Str. 22
79539 Lörrach