Teilnahmebedingung am Offenen Ferienprogramm

Zielgruppe

Das offene Angebot richtet sich an Kinder ab 6 Jahren.

Betreuungszeiten

Das Ferienprogramm findet in allen Schulferien, ausschließlich Weihnachtsferien, statt. Die Betreuungszeiten sind von 7.30-17.00 Uhr.

Tagesanmeldung

Die Tagesanmeldung muss täglich vor Ort schriftlich erfolgen. Wird die Höchstzahl der Betreuungsplätze erreicht, können keine weiteren Anmeldungen entgegen genommen werden.

Wochenanmeldung

Die Wochenanmeldung erfolgt vor Ferienbeginn durch eine verbindliche online Anmeldung oder durch einen Anmeldebogen. Der Anmeldebogen ist in der Einrichtung erhältlich. Die Aufnahme des Betreuungsangebotes ist morgens bis 9.30 Uhr an der Anmeldung vor Ort mündlich anzumelden. Eine tageweise Anmeldung ist durch eine Wochenanmeldung nicht möglich. Ist die Höchstzahl der Betreuungsplätze erreicht, können keine weiteren Anmeldungen entgegen genommen werden.

Kosten/Bezahlung

Die Tagesanmeldung muss vor Ort an der Anmeldung gezahlt werden. Die Kosten belaufen sich auf 12,50 €. Für Kinder wohnhaft in Lörrach oder Weil am Rhein kann aufgrund einer Beteiligung der Städte ein ermäßigter Betreuungsbetrag i.H.v. 7,50 € angeboten werden.

Die Wochen-Betreuungskosten belaufen sich auf 70,--€ / ermäßigt 45,--€ (5 Tagewoche) und müssen bis spätestens eine Woche vor Beginn der Ferien überwiesen werden. Bei Erteilung eines Lastschrifteinzugs wird der Betrag vom Konto abgebucht. Ist der Betrag nicht beglichen, verfällt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Abmeldung der Wochenanmeldung

Eine Wochen- Abmeldung muss schriftlich bis sieben Tage vor Beginn der Ferien eingehen. Wird die Anmeldefrist nicht eingehalten, werden 50 % von den Betreuungskosten einbehalten

Mittagessen

Ein Mittagessen kann täglich an der Anmeldung bestellt und Bezahlt werden. Kosten 4,--€/Menü. Ein mitgebrachtes Vesper ist ebenfalls möglich.

Kurzfristige Abwesenheit

Eine kurzfristige Abwesenheit durch bspw. Abholen und Bringen der Kinder während der gesamten Betreuungszeit ist nicht erlaubt. Das Verlassen gilt als Abmeldung und erfordert beim Wiederaufnehmen des Betreuungsangebotes eine erneute Entrichtung der Betreuungskosten.

Abholen der Kinder

Erziehungsberechtigte müssen dafür Sorge tragen, dass das Abholverfahren mit den Kindern besprochen und geklärt wird. Unter Berücksichtigung von pädagogischen Grundsätzen kann Kindern ein alleiniger Heimweg gestattet werden.

Verspätetes Abholen der Kinder

Eine Betreuung außerhalb der Betreuungszeit wird grundsätzlich nicht gewährleistet. Im Falle einer verspäteten Abholung, werden Betreuungskosten i.H.v. 25,--€/angefangene Stunde berechnet.